Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.01.2020

Gültigkeit des Angebots und der Preise:
Die Angebote und Preise werden jährlich aktualisiert. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt  des Vertragsabschlusses.  Frühere Preise in Flyern und in Datenbanken erfassten Momentaufnahmen der Website verlieren ihre Gültigkeit.

Vertragsabschluß:
(a) Vereinbarungen mit Schulen und alle privat bestellten Touren  werden schriftlich getroffen.
(b) Die Teilnahme an öffentlichen Touren bedarf der Anmeldung, bei der Ihr Name und Ihre Telefonnummer notiert werden. Bei öffentlich angekündigten Touren werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Antritt der Tour anerkannt.

Vertragsrücktritt:
Eine Stornierung abgeschlossener Termine ist nicht möglich.
Ausnahme bei gegebener Unwetterwarnung: Absagen können von beiden Seiten bis zwei Stunden vor der Tour telefonisch (mobil: 0171 119 118 2) gemacht werden. In diesem Fall ist der Vertrag als aufgelöst zu betrachten.
Nach diesem Zeitpunkt wird bei einer Absage oder einem  Abbruch der Tour der volle Betrag für die Leistung fällig.

Zahlung:
Bei öffentlich zugänglichen Touren erfolgt die Errichtung des Teilnehmerbeitrages vor Antritt der Tour.
Bestellte Touren werden bar gegen Quittung am Ende der Veranstaltung oder per Vorab-Überweisung bezahlt.

Haftung:
(a) Allgemeines:
Alle Aktivitäten mit Minderjährigen bedürfen der Aufsicht durch einen Erwachsenen. Schadensansprüche für abhanden gekommene Gegenstände können nicht geltend gemacht werden.
(b) Touren mit Schulen und Institutionen der Jugendarbeit:
Die Verantwortung liegt beim Schulpersonal beziehungsweise bei den von der auftraggebenden Institution beauftragten Personen.
(c) Privat bestellte Touren mit Minderjährigen:
Die Verantwortung für alle beteiligten Kinder liegt beim Auftraggeber/Auftraggeberin.
(d) Öffentliche Touren mit Erwachsenen und Familien:
Eltern übernehmen die Aufsicht und Verantwortung für ihre Kinder bzw. von ihnen mitgebrachte Kinder.
Erwachsene tragen das Risiko für ihre Gesundheit und Ausrüstung selbst.

Kombinierte Angebote:
Sollten bei einem Angebot mehrere Leistungen kombiniert werden (öffentlicher Nahverkehr, Gastronomie, Führungen), so ist jede Leistung vom Teilnehmer selbst und gesondert zu bezahlen. Die Haftung für die Leistung  von weiteren Leistungsträgern liegt bei diesen selbst.